AGB's Reparaturauftrag

AGB's Reparaturauftrag


1. Allgemeines

Diese Service- und Reparaturbedingungen sind ein integrierender Bestandteil des uns erteilten Reparaturauftrages. Durch Erteilung eines Reparaturauftrages (Unterschrift am Auftrag) erkennt der Kunde diese Bedingungen automatisch an. Wir bemühen uns, Aufträge rasch auszuführen und Terminzusagen im Rahmen des Möglichen einzuhalten. Dennoch weisen wir darauf hin, dass aus Überschreitungen von Lieferterminen (z.B. wegen Beschaffung von Ersatzteilen, unvorhergesehene Kapazitätsschwankungen, etc.) keine Schadensansprüche abgeleitet werden können. Wünscht der Kunde die Reparatur vor Fertigstellung zurück und wurde mit der Instandsetzung bereits begonnen, werden die bis dahin aufgelaufenen Kosten in Rechnung gestellt. Die auf dem Auftragsscheinen angeführten Fertigstellungstermine sind unverbindlich. Es empfiehlt sich, die Fertigstellungsbestätigung per Telefon, SMS oder E-Mail (sofern bei Abgabe angegeben) abzuwarten.Neuer Text


2. Annahme/Abholung von Reparaturen


Bei Annahme einer Reparatur erhält der Kunde einen Service-Auftragsschein, auf dem die zur Reparatur übergebenen Geräte und deren Zubehörteile vermerkt werden. Haftung kann ausschließlich für die am Reparaturauftrag registrierten Geräte übernommen werden, nicht aber für darin befindliche SIM-Karten, Speicherkarten, oder den Zustand von Akkus und Batterien.


Für Schäden bzw. Verlust an Reparaturgeräten durch die Firma i-Repair, haften wir nur in Fällen grober Fahrlässigkeit und maximal bis zur Höhe des jeweiligen Zeitwertes. Schadhafte Teile, welche im Zuge einer Reparatur getauscht werden, gehen automatisch und für uns kostenlos, in unser Eigentum über, sofern dies bei Reparaturabgabe nicht anders vereinbart wurde.


Wird das Gerät abgeholt, kann es nur gegen Vorlage des Service-Auftragsscheines ausgefolgt werden. Sollte dieser nicht vorgelegt werden können, behalten wir uns vor, Geräte nur nach Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises auszufolgen.


An i-Repair übergebene Geräte (Garantie- bzw. kostenpflichtige Reparaturen), welche nicht innerhalb von 6 Wochen ab Fertigstellungsdatum abgeholt werden, werden für jeden weiteren Monat mit Lagerungsaufschlag in Höhe von EUR 10,- exkl. MwSt. belastet, längstens jedoch 3 Monate aufbewahrt. Nach dieser Frist werden sie ohne vorherige Verständigung und ohne jegliche Ersatzleistung zu Lasten der/ des Auftraggeber(s) als Altmaterial ausgeschieden, zur Abdeckung der aufgelaufenen Kosten veräußert, sonst beliebig verwertet, entsorgt oder der Vernichtung preisgegeben.



3. Reparaturgewährleistung


Auf die durchgeführten Arbeiten und eingebauten Ersatzteile geben wir 12 Monate Gewährleistung ab Fertigstellung. Darüber hinausgehende Ansprüche und Ersatzleistungen werden ausdrücklich ausgeschlossen! Im Falle einer Nachbesserung ist uns die nach unserem Ermessen erforderliche Zeit einzuräumen.


4. Kostenvoranschläge ohne Gewähr


Sollte wider Erwarten, nach Erstellung eines Kostenvoranschlages, eine Reparatur nicht möglich sein, wird das Gerät unrepariert retourniert. Für die Erstellung eines Kostenvoranschlages verrechnen wir bei Ablehnung eine Aufwandspauschale in Höhe von EUR 19,90 inkl. MwSt (außer eine kostenlose Erstellung eines Kostenvoranschlages ist am Auftragsschreiben schriftlich festgehalten). Im Fall, dass keine Reparatur des Gerätes möglich ist, wird eine Aufwandspauschale verrechnet. Kostenvoranschläge behalten 2 Wochen ab Erstellungsdatum ihre Gültigkeit, erfolgt bis dahin keine Benachrichtigung, gehen wir davon aus, dass eine Reparatur nicht gewünscht wird und retournieren das Gerät unrepariert, gegen eine Versandpauschale von EUR 5,90 exkl. MwSt. Bei Auftragsablehnung übernehmen wir keine Haftung für Folgeschäden, eine 100%ige Wiederherstellung in den Zustand zum Zeitpunkt der Abgabe kann nicht immer erfolgen.


5. Datensicherung


Es bestehen keinerlei Ansprüche auf Ersatz für im Zuge einer Reparatur verlorengegangenen Daten, auch nicht wenn diese im Zuge einer Datensicherung verloren gehen. Für eine etwaige Datensicherung muss der Auftraggeber im Vorfeld selbst Sorge tragen. Dies gilt ebenso für Bilder, Filme, Geräteeinstellungen, Downloads wie etwa Klingeltöne oder Applikationen, etc. Eine vom Kunden gewünschte Datensicherung unsererseits hängt immer vom Grad des Schadens ab und kann nicht bei jeder Reparatur durchgeführt werden. Vorleistungen für Datensicherungen und Backups werden rückerstattet, sofern eine Datensicherung nicht möglich ist.




6.Gültigkeit ab


6.1. 01.Juni.2021


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